Ärger mit der arge. geld gesperrt alldieweil ich diese nicht in meine wohnung schenken wollte?

folgenes problem die haben mir das geld gesperrt . weil ich sie nicht in die wohnung gelassen haben , alldieweil war ich heut da und sie meinte das die noch mal kommen ca. den ärger aus den weg zu gehen lasse ich die anspruchslos rein,frage nach was schauen die
Die Frage ist erst älter warum wollen sie vorbeikommen? Den Grund müssen sie dir mitteilen ansonsten ebenso einen Termin mit dir abmachen.

Stehen sie einfach so vor der Türe musst du sie nicht in die Wohnung lassen.

Hatten sie vorher einen Termin mit dir vereinbart und du hast diese nicht reingelassen bzw. hast du eine Terminvereinbarung verweigert? Dann ist es rechtens, dass sie das Asche gesperrt haben.
Hatten sie keinen Termin vereinbart, dann dürfen diese es dir nicht sperren.
also bevor die Arge Geld sperrt bekommst du 3 Mahnungen !!
Nun die Frage was wollte die Arge in deiner Wohnung ? bestand der Argwohn das da eine Wohngemeinschaft ist ,die nicht gemeldet wurde ?
Gem.GG ist die Wohnung unverletzlich und man muß sie nicht in die Wohnung schenken !!,
empfehle dir einen Fachanwalt für Sozialrecht zu nehmen,da derartig Verhalten eine Nötigung darstellt und ein Einlass in die Wohnung hat nichts mit der Mitwirkungspflicht zu tun !,
alleinig schon solch Nötigung wie,wenn diese uns hineinlassen kriegen sie keinen Ärger...,
nehme dir einen Fachanwalt,das Recht hast du ansonsten klage.Auch die liebe ARGE hat sich an Gesetze zu halten und kann nicht wilde Sau daddeln.
Egal was passiert,ich würde sie nicht in meine Wohnung lassen,alldieweil das Grundgesetz einem die Unverletzbarkeit der Wohnung zusichert und garantiert !,ferner ist solch Benehmen schon sittenwidrig !!.

Leider hast du nicht beschrieben woher du kommst,solltest du aus Schleswig-Holstein kommen,kann ich dir folgenden fachanwalt empfehlen:
http://www.leuckfeld.de

Adresse/Telefonnummer:
Henning Leuckfeld
-Fachanwalt für Sozialrecht-
Harmsstrasse 86
D-24114 Kiel

Tel.:0431/8950248
Mail:kontakt(a)leuckfeld.de

Auch wenn du HARTZ4 bekommst,bist ansonsten bleibst du ein Mensch welcher nicht nur Pflichten hat sondern aka RECHTE !,solltest du nicht aus S-H kommen,schaue in den Gelben Seiten nach,normalerweise kann dir der o.g. Anwalt event. auch fernmündlich dir etwas helfen bzw.,schicke ihm deinen Fall via Mail.
Und an die Herrschaften,welche sich stets über HARTZ4-Bezieher brüskieren ansonsten aufregen,auch ihr könnt eines Tages mal HARTZ4 absahnen !,ferner sind sowas Menschen welche auch Rechte haben ebenso wie den Anspruch auf RESPEKT,WÜRDE,EHRE und ACHTUNG !
http://de.answers.yahoo.com/question/ind¡­
oder
http://de.answers.yahoo.com/question/ind¡­
Wenn man selber nichts verdient musBuckel-S man seinen Geldgeber schon zu Willen sein, sonst wird er mit Anrecht ärgerlich. Die werden ja wohl prüfen dürfen ob die Leistungen berechtigt gezahlt werden.
Grundsätzlich hast du eine Auskunfts- und Mitwirkungspflicht - heißt du musst diese auch in die Wohnung lassen. ABER: Ohne triftigen Grund kommen die erst gar nicht, irgendwas musBuckel-S also sein was sie kontrollieren wollen, z.B. ob du Sachwerte verschweigst etc. - und alldieweil du sie nicht reinlässt, denken sie autorisiert du hast was zu verbergen. Das war keine gute Idee.
Die angucken was du da so hast...
Flüssigkristallbildschirm Fernseher usw. sind ja "luxus" und man darf diese nach ihren Gesetzen nicht besitzen, wenn man von ihnen leistungen erhält.

Oder die gucken nach nicht gemeldeten Mitbewohnern...

Ich würde sie aka nicht reinlassen (Warum auch?)
Und dürfen sie dir das ganz geld sperren? Ich dachte immer nur 10%
Eventuell haben Deine Nachbarn der ARGE gezwitschert, dass Du nicht alleine wohnst.

Und jetzt möchten diese das überprüfen.

Irgendetwas werden die schon vorliegen haben, sonst kommen die nicht vorbei.

MfG
Die Frage scheint mir sehr aus dem Zusammenhang aalglatt zu sein! Die ArGe steht nicht einfach so vor der Tür.
Es trifft immer die Richtigen.


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